• Bei doppelter Haushaltsführung kann Selbstständiger nur Kosten für eine 60m² Wohnung abziehen
  • Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen
  • Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

pdf 09_2010

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