• die papierersetzenden Bescheide werden verpflichtend. Die Finanzverwaltung wird das Verfahren entsprechend zum Jahreswechsel umstellen.
  • ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten wurde neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff
  • Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz

11/2025

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