- ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich grundsätzlich die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Die erste Übergangsphase läuft nur noch bis zum 31.12.2026
- Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden – auch wenn sie unter den Freibeträgen liegen
- Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich steuerlich nutzbar, dürfen aber nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden
- bei der Abschreibung von Gebäuden gilt grundsätzlich die typische Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG
03/2026
Aktuelle Themen im März 20262026-03-042026-03-04https://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpgDr. Moser & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbhhttps://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpg200px200px