• aktueller Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze steigt zum 01.01.2024
  • am 11.10.2023 wurde die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen
  • Wachstumschancengesetz wird auf Eis gelegt. Pauschalsteuersatz bleibt vorerst bei 9%

01/2024

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