• das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Verwaltungspraxis an die aktuelle Rechtsprechung des
    Bundesfinanzhofs (BFH) angepasst
  • der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt in Deutschland ab dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto in der Stunde
  • mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden neben den
    Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für
    Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz
    umgesetzt

02/2026

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