• ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich grundsätzlich die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Die erste Übergangsphase läuft nur noch bis zum 31.12.2026
  • Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden – auch wenn sie unter den Freibeträgen liegen
  • Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich steuerlich nutzbar, dürfen aber nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden
  • bei der Abschreibung von Gebäuden gilt grundsätzlich die typische Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG

03/2026

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen