Aktuelle Themen im März 2026
- ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich grundsätzlich die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Die erste Übergangsphase läuft nur noch bis zum 31.12.2026
- Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden – auch wenn sie unter den Freibeträgen liegen
- Verluste aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich steuerlich nutzbar, dürfen aber nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden
- bei der Abschreibung von Gebäuden gilt grundsätzlich die typische Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EStG
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