• Noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwand ist beim Einzelrechtsnachfolger nicht abzugsfähig
  • Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung
  • Nachzahlungszinsen sind bei freiwilliger Steuerzahlung vor Fälligkeit ab Zahlungseingang beim Finanzamt zu erlassen

pdf08_2016

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